Willkommen auf den Seiten des Stadtteilvereins Handschuhsheim e.V.

In Handschuhsheim gibt es seit 2002 eine Erhaltungs- und Gestaltungssatzung, um den historischen Ortskern Handschuhsheims zu schützen. Dies ist nötig, da Handschuhsheim als historisch wertvoller Stadtteil Begehrlichkeiten von Investoren weckt und dabei die Gefahr besteht, dass der erhaltenswerte Charakter Handschuhsheims beschädigt wird.

In der Bergstraße Ecke Steckelsgasse plant ein Investor den Abriss des Hauses Bergstraße 147 und zwei Neubauten. Für die 6 Wohnungen sollen 12 Tiefgaragenstellplätze gebaut werden, die von der Steckelsgasse angefahren werden sollen. Für das Neubauvorhaben soll das gesamte Grundstück aufgegraben und fast bis zu den Grundstücksgrenzen bebaut werden. Das Areal liegt innerhalb der Erhaltungs- und Gestaltungssatzung. Die Anwohner der Steckelsgasse wehren sich gegen diese Planung.

Am 27.6.2024 stellte Jörg Hornung, Leiter des Baurechtsamts, im Bezirksbeirat das Vorhaben vor. Da das bisherige Haus Bergstraße 147 nach Meinung des Stadtplanungsamtes nicht „ortsbildprägend“ wäre, dürfe es trotz Erhaltungssatzung abgerissen werden. Das Amt für Mobilität habe keine Bedenken gegen eine Anfahrt der Tiefgarage durch die Steckelsgasse.

Beide Annahmen erscheinen problematisch. Näheres über das Haus Bergstraße 147 ist in einem Artikel von Christiane Schmidt-Sielaff über den Architekten Hermann Hampe im Jahrbuch des Stadtteilvereins Handschuhsheim 2022 auf den Seiten 81-85 zu finden.

Die geplante Anfahrt der Tiefgarage über die enge Steckelsgasse würde bedeuten, dass die Autos jedes Mal einen halben Kilometer durch verkehrsberuhigte Bereiche fahren müssten, während die Anbindung über die Bergstraße keine Fahrt durch verkehrsberuhigte Bereiche erfordern würde.

Christiane Schmidt-Sielaff (SPD) stellte in der Sitzung die Problematik vor und sagte, dass es sehr gut sei, dass es in Handschuhsheim die Erhaltungs- und Gestaltungssatzung gibt. Welche Auswüchse es ohne Erhaltungssatzung gäbe, könne man z.B. auf der Ostseite der Bergstraße sehen, wo die Satzung nicht mehr gilt. Sie stellte den Antrag, dass das Haus nicht abgerissen werden darf und statt eines Neubaus das bestehende Haus saniert wird. Dabei könnten ebenfalls mehrere Wohneinheiten geschaffen werden.